Es geht weiter.... Frischer Wind für die Windenergie in Bornheim?

Offenlegung und Bürgerbeteiligung sind ein wichtiger Schritt nach vorne

Wir GRÜNE wollen die Energiewende und stehen voll und ganz zur Förderung Erneuerbarer Energien. Dafür muss und soll auch Bornheim einen Beitrag leisten.

Als GRÜNE setzen wir uns daher grundsätzlich für die Nutzung der Windkraft ein, da sie einen bedeutenden Anteil zur Erzeugung regenerativer umweltfreundlicher Energie darstellt. Nach wie vor ist Windenergie die effizienteste unter den Erneuerbaren Energien und daher unverzichtbar. 

In Bornheim setzen wir uns seit über 20 Jahren für Windkraft in Bornheim ein. Inzwischen erleben wir ein gewachsenes Bewusstsein und Interesse bei Bürger*innen, Politk und Verwaltung, so dass wir hoffen, endlich zum Ziel zu kommen.  

In der Mitgliederversammlung am 29. September 2022 wurde ein neues Positionspapier zur Windenergie in Bornheim beschlossen.

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Infraschall: ein Märchen löst sich in Schall und Rauch auf

Über Jahre hinweg wurde von Windkraftgegnern auf die Gefahren des Infarschall verwiesen. Damit wurden so große Mindestabstände begründet, dass es praktisch unmöglich wurde, die notwendige Ausbauziele zu erreichen. Jetzt stellt sich heraus, dass die Belastung um 1000% (!) übertrieben war.

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GRÜNE Standpunkte zu erneuerbaren Energien in und für Bornheim

Unsere Energieversorgung muss klimaverträglicher werden und gleichzeitig müssen wir uns unabhängiger vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen. Aufgrund der zögerlichen Politik der Bundesregierung und einer Gesetzgebung, die oft mehr an der Verhinderung erneuerbarer Energien interessiert zu sein erscheint, ist der Zuwachs an Windkraft und Photovoltaik in letzter Zeit weitgehend zum Erliegen gekommen – zehntausende Jobs in der Branche der erneuerbaren Energien wurden vernichtet. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn konsequent alle Hemmnisse beseitigt werden und auch auf regionaler und lokaler Ebene alle Möglichkeiten zur regenerativen Energieversorgung zügig ausgebaut werden.

Für Bornheim gibt es ein nachgewiesenes enormes Potenzial für erneuerbare Energien, das bisher ungenutzt ist. Hierzu zählen neben der Windkraft, die Sonnenenergie (Photovoltaik und Solartthermie), Wärmepumpen, Geothermie, Biomasse und Wasserkraft.

Wir GRÜNEN wollen diese Chance nutzen und den Ausbau vor Ort massiv vorantreiben.

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seit über 20 Jahren wird in Bornheim um eine Lösung gerungen

Antrag: Baurechtliche Festschreibung der Nutzung von Dächern von neuen Gewerbeansiedlungen für eine ökologische wirksame Dachbegrünung

Ziel des Antrages ist es den negativen Auswirkungen von Versiegelung durch die Entstehung neuer Gewerbeansiedlungen entgegenzuwirken. Die stetige Flächen-Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche durch fortschreitende Urbanisierung, allein in NRW z.Zt. ca. 10ha/Tag, verschärft einerseits die Problemlagen im Umwelt- und Naturschutz und sorgt andererseits für einen höheren Flächendruck, der wiederum mit einem Verlust von Grün- und Freiflächen und den damit verbundenen ökologischen Funktionen einhergeht. Nahezu alle baulichen Vorhaben im Rahmen von Neuplanungen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden.

12.07.19 –

Ziel des Antrages ist es den negativen Auswirkungen von Versiegelung durch die Entstehung neuer Gewerbeansiedlungen entgegenzuwirken.

Die stetige Flächen-Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche durch fortschreitende Urbanisierung, allein in NRW z.Zt. ca. 10ha/Tag, verschärft einerseits die Problemlagen im Umwelt- und Naturschutz und sorgt andererseits für einen höheren Flächendruck, der wiederum mit einem Verlust von Grün- und Freiflächen und den damit verbundenen ökologischen Funktionen einhergeht. Nahezu alle baulichen Vorhaben im Rahmen von Neuplanungen sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Dabei sieht sich die Stadt Bornheim, auch bedingt durch ihre Lage mitten im Köln-Bonner Ballungsraum, verstärkt mit der Versiegelung des Stadtgebietes durch Baumaßnahmen im Straßen-, Wohnungs- und Gewerbebau konfrontiert. So befinden sich größere Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen in der konkreten Planung und weitere Gewerbeflächen von mehreren zehn Hektaren sollen Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden.

Um zumindest zum Teil die negativen Auswirkungen der damit einhergehenden Flächeninanspruchnahme entgegenzuwirken sollen Dachbegrünungen baurechtlich festgeschrieben werden.

Dabei lässt sich allgemein bei fachgerechten Aufbau von Dachbegrünungen folgende Punkte aufführen (siehe auch „Leitlinien für den Umgang mit Dachbegrünungen in Bebauungsplänen“ der Stadt Hannover, 2012 oder auch „Leitfaden Dachbegrünung für Kommunen“, Deutsche Bundesstiftung Umwelt, 2011):

(i) ökologische Vorteile, denn diese

- sind Standorte für zahlreiche Pflanzenarten,

- sind Nahrungs-, Brut- und Ruheplatz für zahlreiche Tiere,

- verbessern die kleinklimatischen Verhältnisse durch Abmilderung von Temperaturextremen und Verbesserung der Luftqualität, durch Bindung und Filterung von Luftverunreinigungen und durch Erhöhung der Verdunstung),

- speichern Regenwasser und reduzieren Niederschlagsabflussspitzen und führen zu einer zeitverzögerten Abgabe an die Kanalisation,

- sie verbessern das Arbeits- und Wohnumfeld.

(ii) bautechnische Vorteile

- Lebensdauer von Dächern wird verlängert,

- verbesserte Wärmedämmung.

(iii) zusätzlicher Nutzen

- Verbesserung der Effizienz von Photovoltaikanlagen (besserer Leistungsgrad wird durch Kühlwirkung der Gründächer erreicht),

- Erhöhung der Wirtschaftlichkeit von Klimaanlagen auf Dachflächen wegen der geringeren Aufheizung der Umgebungsflächen,

- Anerkennung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme sofern eine Festsetzung im Bebauungsplan vorliegt.

(iv) mögliche Nachteile

- erhöhte technische Anforderungen und damit auch höhere Kosten bei bestimmten Dächern, wie z. B. bei großen freitragenden Dächern,

- geringfügig erhöhter Verfahrensaufwand (Beratung, Bauantrag, Kontrolle),

- Kunststoff-Folien (Durchwurzelungsschutz),

- erhöhter Pflegeaufwand.

Um dem Rechnung zu tragen beantragt die Fraktion „Bündnis‘90/Die Grünen“ folgende baurechtliche Festschreibungen, wie diese auch ähnlich für andere Kommunen mittlerweile Anwendung finden

(1) In neuen Gewerbegebieten müssen die Dachflächen von Gebäuden mit einer Dachneigung von weniger als 20 Grad dauerhaft und flächendeckend begrünt werden. Ausnahmen von der flächendeckenden Dachbegrünungspflicht können zugelassen werden, wenn diese im Widerspruch zum Nutzungszweck steht (z. B. bei Dachflächen für Belichtungszwecke) bzw. wenn diese zu einem technisch oder wirtschaftlich nicht angemessenen Aufwand führt (z.B. bei stützlosen, weitspannenden Hallen in leichter Bauweise). In diesen Ausnahmefällen sind bei Dächern von weniger als 20 Grad Dachneigung mindestens 25 % der Dachflächen dauerhaft zu begrünen. Eine Pflicht zur flächendeckenden Dachbegrünung kann durch den Einsatz von Sonnenergienutzung auf dem entsprechenden Dach flächengleich verringert werden jedoch nicht mehr als auf maximal die Hälfte.

(2) Die Verwaltung prüft weiterhin ob und wie die hier für neue Gewerbegebiete geltenden Regelungen auch auf Gewerbeobjekte, die in andern Gebieten der Stadt neugebaut oder erweitert werden sollen, angewendet werden können.

Kategorie

#Bauen und Wohnen | #Energie | #Fraktion | #Klima und Umwelt | #Umwelt

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