Gut zu wissen: Was sind eigentlich Tabuzonen?

Eine Zusammenfassung von Manfred Quadt-Herte

Mit dem jetzt vorliegenden Planentwurf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilflächennutzungsplan Windenergie) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine neue Stufe in der Suche nach Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in unserer Stadt Bornheim beschritten.

Notwendig wurde diese Teilfortschreibung, weil im Verlaufe der vergangenen Jahre verschiedene Energieversorger bei der Stadt und den Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim ihr Interesse für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet bekundeten.

Bei der daraufhin eingeleiteten rechtlichen Prüfung der zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, die die Stadt im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2011 ausgewiesen hatte, um eine ungeordnete Streuung dieser WEA's auf dem Stadtgebiet zu verhindern wurde klar, dass eine Neuregelung der Steuerung der Windenergienutzung im gesamten Stadtgebiet geboten war.

Um geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie (Potenzialflächen) im Stadtgebiet identifizieren zu können, wurde die jetzt vorliegende gesamtstädtische Potenzialflächen-analyse von dem Planungsbüro ISU aus Bitburg erstellt.

Nach den rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2012 soll die Ausarbeitung eines Plankonzepts für die Steuerung der Windenergienutzung einer Kommune in 4  Arbeitsschritten erfolgen:

  1. Flächen sind auszusondern, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen dauerhaft für eine Windenergienutzung nicht in Frage kommen (sog. „harte Tabuzonen“ = absolute Ausschlusskriterien).
  2. Weitere Flächen innerhalb des Gemeindegebietes für eine Windenergienutzung sind auszuschließen, die nach den planerischen Zielsetzungen und Entscheidungen für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen sollen (sog. „weiche Tabuzonen“) müssen begründet werden.
  3. Und 4. Die Stadt muss für die Flächen, die sie nicht als harte oder weiche Tabuzonen eingestuft hat (sog. Potenzialflächen), in eine Abwägung eintreten, ob die Windenergienutzung hier Vorrang vor konkurrierenden Nutzungen oder konfligierenden Interessen haben soll oder nicht. 

Harte Ausschlusskriterien (Tabuzonen):

  • Im Zusammenhang bebaute Ortsteile(Siedlungsflächen)
  • Bestandsgeschützte bauliche Anlagen im Außenbereich
  • Freihalteflächen für Verkehrsanlagen und Leitungstrassen
  • Freihalteflächenvon Gewässern
  • Flächen innerhalb ausgewiesener Natura 2000-Gebiete
  • Flächen innerhalb gesetzlich geschützter Biotope
  • Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten, Naturdenkmale und geschützte Land-schaftsbestandteile
  • Flächen innerhalb einer förmlich festgesetzten WasserschutzzoneI
  • Flächen, die zum Schutz der Flugsicherheit in der Umgebung von Flugplätzen von einer Bebauung mit Windkraftanlagen freizuhalten sind oder freigehalten werden sollen

Weiche Ausschlusskriterien:

  • Flächen, die im geltenden Flächennutzungsplan als Siedlungsflächen oder als Flä-chen mit einer Nutzung dargestellt sind, die mit dem Bau und Betrieb von Wind-kraftanlagen dauerhaft unverträglich ist
  • Flächen mit einem Abstand von 1.000m zu Siedlungsflächen sowie Flächen mit ei-nem Abstand von 350m zu im Außenbereich gelegenen, bestandsgeschützten Wohngebäuden
  • Abstandsflächen zu Verkehrsanlagen und Leitungstrassen
  • Flächen mit Waldbeständen
  • Flächen zum Schutz der Natur im Regionalplan
  • Flächen unter 1 ha Größe

Das Planungsbüro ISU kommt in seiner Analyse zum Ergebnis, dass die „nach Anwendung der oben beschriebenen harten und weichen Ausschlusskriterien verbleiben-den Eignungsflächen ... einen Flächenanteil von über 9 % der Gesamtfläche der Stadt Bornheim umfassen, konkret 7,56km2“ und davon auszugehen sei, dass hierdurch der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft wird.

Das Planungsbüro erwartet, dass im Laufe des Verfahrens noch weitere Abstufungen bei der Eignung von Flächen bzw. eine wesentliche Reduzierung der ermittelten Potenzial-flächen erfolgen wird, z. B. durch:

  • weitere Untersuchungen zum Umweltbericht
  • Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

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