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Eine Zusammenfassung von Manfred Quadt-Herte
Mit dem jetzt vorliegenden Planentwurf Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (Teilflächennutzungsplan Windenergie) und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine neue Stufe in der Suche nach Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in unserer Stadt Bornheim beschritten.
Notwendig wurde diese Teilfortschreibung, weil im Verlaufe der vergangenen Jahre verschiedene Energieversorger bei der Stadt und den Fraktionen im Rat der Stadt Bornheim ihr Interesse für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet bekundeten.
Bei der daraufhin eingeleiteten rechtlichen Prüfung der zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, die die Stadt im Flächennutzungsplan aus dem Jahre 2011 ausgewiesen hatte, um eine ungeordnete Streuung dieser WEA's auf dem Stadtgebiet zu verhindern wurde klar, dass eine Neuregelung der Steuerung der Windenergienutzung im gesamten Stadtgebiet geboten war.
Um geeignete Flächen für die Nutzung der Windenergie (Potenzialflächen) im Stadtgebiet identifizieren zu können, wurde die jetzt vorliegende gesamtstädtische Potenzialflächen-analyse von dem Planungsbüro ISU aus Bitburg erstellt.
Nach den rechtlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2012 soll die Ausarbeitung eines Plankonzepts für die Steuerung der Windenergienutzung einer Kommune in 4 Arbeitsschritten erfolgen:
Harte Ausschlusskriterien (Tabuzonen):
Weiche Ausschlusskriterien:
Das Planungsbüro ISU kommt in seiner Analyse zum Ergebnis, dass die „nach Anwendung der oben beschriebenen harten und weichen Ausschlusskriterien verbleiben-den Eignungsflächen ... einen Flächenanteil von über 9 % der Gesamtfläche der Stadt Bornheim umfassen, konkret 7,56km2“ und davon auszugehen sei, dass hierdurch der Windenergienutzung substanziell Raum verschafft wird.
Das Planungsbüro erwartet, dass im Laufe des Verfahrens noch weitere Abstufungen bei der Eignung von Flächen bzw. eine wesentliche Reduzierung der ermittelten Potenzial-flächen erfolgen wird, z. B. durch: