11.03.24 –
Die Ratsfraktion Bornheim von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bezirksregierung auf, bei der Planung der Windenergiebereiche in Bornheim Gleichheit und Gerechtigkeit walten zu lassen.
Wie am 07.03.2024 mitgeteilt, beinhaltet die Vorlage des Bezirksrats zum Teil-Regionalplan "Erneuerbare Energien" eine massive Veränderung der im langen Prozess im Konsens des Rates beschlossenen Windenergiebereiche in Bornheim. Dies trotz des Umstands, dass der aktuelle TFNP gerade nach einem über zweijährigen Verfahren am 23. Januar 2024 in Kraft getreten ist.
Die Entscheidung der Bezirksregierung, die Windenergiebereiche auf der Ville gegenüber den von der Stadt im Flächennutzungsplan festgelegten Konzentrationszonen nahezu zu verdoppeln und die Fläche in der Ebene zu streichen, hat bei der GRÜNEN Fraktion Irritation und Ablehnung ausgelöst.
Die Stadt Bornheim hat diesen Planungsansatz der Bezirksregierung und des Regionalratsvorsitzenden bereits als sachlich falsch und unbegründet zurückgewiesen und die Bezirksregierung aufgefordert, die vom Rat der Stadt Bornheim beschlossenen Konzentrationszonen unverändert als Windenergiebereiche in den Regionalplan zu übernehmen und keine darüberhinausgehenden Flächen auszuweisen. Dieser Forderung schließen sich die GRÜNEN ohne Wenn und Aber an.
Die Grünen stellen klar, dass eine Gleichbehandlung innerhalb des Regierungsbezirks von zentraler Bedeutung ist. Insbesondere hinsichtlich der erwarteten faktischen Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen aufgrund von Flugsicherheitsanforderungen des Militärflughafens Nörvenich. „Wir sind davon ausgegangen, dass Windenergieanlagen auf der Ville eine Höhe von circa 150 m nicht überschreiten können. Wirtschaftlich sind solche Anlagen noch rentabel. Aber es ist unakzeptabel, dass in anderen Städten wegen exakt dieser Höhenbegrenzung von der Ausweisung von Windenergiebereichen abgesehen werden soll, während die Windenergiebereiche auf der Ville fast verdoppelt werden sollen", betont Berthod Rothe, planungspolitischer Sprecher der GRÜNEN.
Zudem kritisieren die GRÜNEN die Verringerung des Abstands auf 700 m zur Wohnbebauung, während der kommunale Konsens mit gutem Grund einen Abstand von etwa 1000 m vorsieht, auch weil ein Abstand von 1000 m die Akzeptanz der Anlagen in der Landschaft bei den Anwohnern deutlich erhöhen wird.
Besonders bemängeln die Grünen die ungleiche Behandlung der verschiedenen Belange im Verfahren. Während beim Thema Artenschutz detailgenaue Untersuchungen gefordert werden, scheint dies beim Thema Kulturverträglichkeit nicht der Fall zu sein. "Es ist rechtlich höchst fragwürdig, wenn die Bezirksplanung den Windenergiebereich in der Ebene komplett streichen will, obwohl die Stadt bereits nachgewiesen hat, dass Sichtachsen vom Schloss nicht beeinträchtigt werden", kritisiert Co-Fraktionssprecher Markus Hochgartz.
Die GRÜNEN stehen für eine nachhaltige und faire Energiepolitik. Dies schließt eine verantwortungsvolle Raumplanung für Windenergieanlagen ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und fordern die Bezirksregierung auf, ihren Planungsansatz zu überdenken und die in unserem Flächennutzungsplan festgelegten Windenergiebereiche zu respektieren."
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Im Klimapaten-Netzwerk sind aktuell etwa 150 Bürgerinnen und Bürger der linksrheinischen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises organisiert, die zeigen, dass
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vieles gegen den Klimawandel getan werden kann.
Das Netzwerk existiert seit 2011 und hat einen großen Schatz an Erfahrungen gesammelt, die allen Interessierten zur Verfügung stehen, egal ob es um PV-Anlagen, Windräder oder klimaneutrales Bauen geht.
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Haupttriebfeder des Klimawandels ist der Treibhauseffekt. Einige in der Erdatmosphäre vorhandene Gase wirken ungefähr wie das Glas eines Gewächshauses: Sie lassen Sonnenwärme zwar herein, verhindern aber ihre Abstrahlung zurück in den Weltraum und führen zur Erderwärmung.
Viele dieser Treibhausgase sind natürliche Bestandteile der Erdatmosphäre; infolge menschlicher Tätigkeiten ist jedoch die Konzentration einiger Gase stark angestiegen. Das gilt insbesondere für:
Durch menschliche Tätigkeiten entstehendes CO2 trägt am stärksten zur Erderwärmung bei. Bis 2020 war die CO2-Konzentration in der Atmosphäre auf einen Wert von 48 % über dem vorindustriellen Niveau (vor 1750) gestiegen.
Andere Treibhausgase werden durch menschliche Tätigkeiten in geringeren Mengen emittiert. Methan ist ein stärkeres Treibhausgas als CO2, hat aber eine kürzere Lebensdauer in der Atmosphäre. Distickstoffoxid ist wie CO2 ein langlebiges Treibhausgas, das sich in der Atmosphäre über Jahrzehnte und Jahrhunderte anreichert.
Natürliche Ursachen wie etwa Veränderungen der Sonneneinstrahlung oder vulkanische Aktivität haben zwischen 1890 und 2010 Schätzungen zufolge um weniger als ± 0,1 °C zur Gesamterwärmung beigetragen.
Ursachen für steigende Emissionen
Bei der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas entstehen Kohlendioxid und Stickoxide.
Quelle: https://ec.europa.eu/clima/change/causes_de
Das Bundesumweltamt berechnet die Auswirkungen von Umwelt- und Klimaschäden und damit, was fehlender Klima- und Umweltschutz kosten.
Das Übereinkommen von Paris ist die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen.
Zu den fast 190 Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens zählen auch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert.
Das Europäische Parlament hat folgende Erklärung dazu veröffentlich.
CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze