Klarstellung zur Debatte um die Elternbeiträge und zum Antrag der UWG

11.04.25 – von Markus Hochgartz

Warum beschäftigt uns das Thema Elternbeiträge immer wieder?
Die Diskussion um Elternbeiträge ist ein wiederkehrendes Thema – auch in Bornheim. Für uns GRÜNE war und ist eine sozial gerechte Beitragsverteilung zentral – das bedeutet eine Struktur, die sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien orientiert und soziale Ausgewogenheit schafft. Gleichzeitig ist die Haushaltslage der Stadt seit Jahren angespannt und wird es voraussichtlich auch bleiben. Das erschwert die Umsetzung familienfreundlicher Modelle, selbst wenn der politische Wille vorhanden ist.

Was löste die aktuelle Diskussion aus?
Auch in diesem Jahr musste erneut über eine Anpassung der Beiträge beraten werden – ausgelöst durch eine Empfehlung des Landes, das eine Erhöhung um 9,49 % empfahl. Hauptgrund dafür sind gestiegene Lohnkosten. Vor diesem Hintergrund einigten sich alle Fraktionen im Anschluss an die Jugendhilfeausschusssitzung vom 25. Februar auf einen interfraktionellen Gesprächstermin am 11. März. Ziel war es, gemeinsam über die Auswirkungen zu beraten und der Verwaltung einen Rahmen für einen Beschlussvorschlag zu geben.
Solche interfraktionellen Gespräche sind ein übliches und bewährtes Mittel in der kommunalpolitischen Praxis – transparent, konstruktiv und offen für alle Fraktionen. Es geht dabei nicht um geheime Absprachen, sondern um den offenen Austausch demokratischer Kräfte zur Entwicklung tragfähiger Lösungen – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Konsens statt parteipolitischer Profilierung.
Alle Fraktionen stimmten dem Termin ausdrücklich zu, auch wenn eine Fraktion am Ende nicht teilnehmen konnte.

Was beinhaltete der Antrag der UWG?
Am 10. März – also einen Tag vor dem interfraktionellen Gespräch – reichte die UWG einen eigenen Antrag ein. Dieser griff verschiedene Aspekte der Beitragsberechnung und -gestaltung auf. Die Inhalte wurden in die Diskussion am 11. März einbezogen. Allerdings konnte die UWG trotz mehrfacher Nachfragen nicht nachvollziehbar darlegen, wie ihre Vorschläge berechnet wurden und wie sie konkret finanzierbar oder umsetzbar sein sollen.

Wie bereitete sich die Verwaltung vor?
Die Verwaltung war gut vorbereitet: Sie beantwortete offene Fragen, stellte verschiedene Berechnungsmodelle vor und berücksichtigte neben finanziellen auch strukturelle Rahmenbedingungen. So verwies sie beispielsweise auf die angespannte Fachkräftesituation, die bereits im Vorjahr zu Einschränkungen bei Kita-Angeboten geführt hatte – ein Szenario, das sich jederzeit wiederholen kann. Neben Zahlen brachte die Verwaltung auch strategische Überlegungen ein, die als Grundlage für den späteren Beschlussvorschlag dienten.

Was ergab sich aus dem interfraktionellen Gespräch?
Der abgestimmte Vorschlag der Verwaltung griff auch Aspekte aus dem Antrag der UWG auf – zum Beispiel die Anpassung der Gehaltsgrenzen. Nach dem Gespräch baten die Grünen den Vertreter der UWG erneut darum, die zugrunde liegenden Berechnungen zur Verfügung zu stellen. Bis heute wurden weder eine Antwort noch Unterlagen übermittelt. Die Frage, wie ernst es der UWG mit ihren familienpolitischen Forderungen tatsächlich ist, drängt sich daher auf. Es entsteht der Eindruck, dass es eher um öffentliche Wirkung als um konkrete Lösungen ging.

Wie verlief die Ausschusssitzung?
Die UWG hielt ihren Antrag aufrecht und bat um Einzelabstimmung der Punkte. Im Jugendhilfeausschuss wurden – auf Vorschlag von Markus Hochgartz, Vorsitzender des Ausschusses – sowohl der Antrag der UWG als auch die Vorlage der Verwaltung gemeinsam behandelt und diskutiert.
In Ausschüssen gilt – laut § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den einschlägigen Regelungen der Geschäftsordnung – die Praxis, dass bei konkurrierenden Anträgen mit inhaltlichen Überschneidungen der weitergehende Antrag zuerst abgestimmt wird. Wird dieser angenommen, entfällt eine gesonderte Abstimmung über den anderen Antrag, da dessen Anliegen damit als miterledigt gilt. Diese Vorgehensweise dient der Vermeidung widersprüchlicher Beschlüsse und ist rechtlich eindeutig geregelt.
Im vorliegenden Fall handelte es sich bei der Vorlage der Verwaltung um den weitergehenden Antrag. Hochgartz handelte als Ausschussvorsitzender daher nicht nur entsprechend gängiger Praxis, sondern auf Grundlage geltenden Rechts.

In der Folge wurde im Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung der Elternbeiträge um 5 % sowie eine Anpassung der Gehaltsgrenzen beschlossen – beides wurde anschließend auch im Rat bestätigt. Damit wurde ein Kompromiss gefunden, der unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen soziale Aspekte mit den Anforderungen der Haushaltskonsolidierung in Einklang bringt.

Dass die UWG dieses Vorgehen dennoch in der Ratssitzung erneut als undemokratisch bezeichnete, ist daher schwer nachvollziehbar und wurde durch Wortbeiträge anderer Fraktionen deutlich relativiert. Eine solche Behauptung hätte man sich sparen können – zumal sowohl die UWG als auch der Ausschussvorsitzende die Verwaltung gebeten hatten, das Verfahren zu prüfen. Diese Prüfung hätte man auch abwarten können, bevor man öffentlich Anschuldigungen äußert.

„Mich hat die Art und Weise, wie die UWG hier direkt über Social Media an die Öffentlichkeit gegangen ist und Vorwürfe erhoben hat, erschüttert. In meinem Verständnis hätte man erst das persönliche Gespräch suchen können – zumal es eigentlich sehr gute Verbindungen zwischen mir und der UWG gibt. Vielleicht hätte sich so manche Irritation vermeiden lassen. So sehe ich mich gezwungen, die öffentlich geäußerten Vorwürfe zu kommentieren – denn es wurden Begriffe gewählt, die dem Ausschuss sowie mir als Vorsitzendem undemokratisches Handeln unterstellen. Das weise ich entschieden zurück“, erklärt Hochgartz.

Was bleibt festzuhalten?
Der Vorschlag der Verwaltung entstand aus einem transparenten, interfraktionellen Austausch und berücksichtigte auch Anregungen der UWG. Im Ergebnis wurden eine moderate Beitragserhöhung um 5 % sowie angepasste Gehaltsgrenzen beschlossen – getragen von einer breiten politischen Mehrheit. Die Aufgabe des Ausschussvorsitzenden ist es, Verfahren korrekt, rechtssicher und nachvollziehbar zu leiten – nicht, parteipolitische Erwartungen zu erfüllen.

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