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25.05.22 –
Peter-Fryns-Platz, Alfred-Rademacher-Straße, Schonewegstraße - rund 150 der ca. 650 Straßen in Bornheim sind nach Männern benannt, aber nur etwa 20 nach Frauen. Auf eine Straße, die nach einer Frau benannt ist, kommen also sieben Straßen, die nach einem Mann benannt sind.
Bündnis 90/Die Grünen und die SPD möchten dies ändern. Nachdem ein erster formloser Appell im Frühjahr 2021 keine Veränderung gebracht hatte, haben auf Initiative der GRÜNEN die beiden Fraktionen nun einen förmlichen Antrag in den Stadtrat eingebracht. Die Forderung ist moderat erläutert co-Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN María Koch: "Straßen sollen so benannt werden, dass sich das oben beschriebene Missverhältnis nicht weiter verschlechtert. Auf lange Sicht sollen beide Geschlechter zu mindestens 45% bei den nach Personen benannten Straßen berücksichtigt werden. Straßen können damit weiterhin nach Männern benannt werden, aber in nächster Zeit nicht mehr so häufig wie nach Frauen." "Dies wäre ein kleines Zugeständnis an die Frauen, die bekanntermaßen die Hälfte der Bornheimer Bevölkerung ausmachen. Unsere Kinder sollen nicht mit dem Eindruck aufwachsen, Frauen und ihre Leistungen für unsere Geschichte, Kultur und Gesellschaft wären nicht erwähnenswert", so Anna Peters, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Tina Gordon, ebenfalls SPD, ergänzt: "Straßennamen sind Teil unserer Stadtkultur. Sie ermöglicht uns Identifikation, Heimat, Vertrautheit und ein Gefühl von Zu-Hause-Sein. Da dürfen die Bornheimerinnen nicht außenvor gelassen werden."
Gemäß Art. 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin" heißt es dort. Damit ist auch die Stadt Bornheim dieser im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung verpflichtet. Das eklatante Missverhältnis bei den Straßennamen ignoriert diese Verpflichtung. Es befördert ein einseitiges Geschichtsbild und unzeitgemäße Rollenvorstellungen.
Derzeit wird den Ortsvorsteher/innen, aktuell also 13 Männern und einer Frau, ein Vorschlagsrecht für die Benennung von Verkehrsflächen eingeräumt. "Dieses Privileg soll den Ortvorstehenden gar nicht genommen werden. Aber es entlässt sie nicht aus ihrer Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz. Verantwortung fängt vor Ort an, auch für die Verwirklichung der Grundrechte. Wer in eine verantwortungsvolle Position gewählt wurde, ob Ortsvorsteher oder Ratsmitglied, sollte sich das Grundgesetz zu Herzen nehmen und jeden möglichen Beitrag zur Verwirklichung der Grundrechte leisten", so die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion Dr. Maria Böhme.
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#Antrag | #Fraktion | #Frauen | #Gleichstellung | #Ortsvorsteher | #Presse
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