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06.03.20 –
Noch immer hat Bornheim keine neue Elternbeitragssatzung. Dies ist schon deshalb ärgerlich, weil damit für neu abgeschlossene Verträge der zu zahlende monatliche Beitrag nicht feststeht. Die Verwaltung hat es hier leider verbockt, denn ihr ist kurz vor der Sitzung aufgefallen, dass die Berechnungen falsch sind. Nun muss alles nochmals neu berechnet und beraten werden. Dabei gab es zwischen fast allen Parteien mittlerweile einen Kompromiss, der vor allem die von uns stark kritisierte Verschiebung der Belastung in Richtung der Familien mit zwei oder mehr Kindern nicht mehr vorsah.
Der Hinweis auf eine möglichwerweise falsche Berechnung der Landeszuschüsse kam aus der FDP. Warum dieser Fehler der FDP allerdings erst nach fast 4monatiger Beratung auffiel, obwohl mit Herrn Freynick ein Mitglied des Landtags und der Regierungskoalition sogar in der eigenen Fraktion sitzt, wird ihr Geheimnis bleiben. Immerhin kam der Hinweis noch vor dem Beschluss, so dass es jetzt noch möglich ist eine korrekte Satzung zu beschließen.
Der nun neu ausgehandelten Beitragssatzung können wir zustimmen, auch wenn unserer Meinung nach eine deutliche umfassendere Überarbeitung notwendig ist. Daher sehen wir diese Beitragssatzung auch nur als eine Übergangslösung, die auf Grund des neuen Kibiz (Kinderbildungsgesetz) nötig ist. Für uns GRÜNE war allerdings von Anfang an klar, dass wir keine Veränderung der Geschwisterkindreglung in der Form zustimmen würden, die die Belastung in Richtung der Familien verschiebt. Wir sind daher sehr froh, dass dies jetzt vom Tisch ist.
Unsere Idee geht ganz klar in Richtung einer altersunabhängigen Beitragssatzung, wie sie in Erftstadt schon heute existiert. Mit einer solchen Satzung könnte man insbesondere die Zeiten der finanziellen Hochbelastung bei den Familien reduzieren, etwas, dass uns besonders wichtig ist. Ebenso möchten wir zukünftig transparente Beitragsstufen bei den Einkommensklassen haben, die entweder linear oder einkommensgebunden sein können. Das jetzige System ist das nicht, sondern wirkt sehr willkürlich. Uns ist klar, dass eine Umstellung auf eine derart überarbeitete Beitragssatzung eine Übergangslösung braucht. Wir würden eine Schrittweise Einführung - die neue Beitragssatzung beginnt mit den Kindern die neu in die Kita kommen, die alte läuft somit langsam aus - empfehlen.
Die Frage, wie die mit den Kosten der neuen Beitragsfreien Einkommensstufe bis 25.000 € umgegangen werden muss, sollte zudem in einer rechtlichen Klärung erfolgen und im Zweifel zum nächsten Jahr hin überarbeitet werden. Eine Veränderung der bisherigen Praxis, die Kosten nicht auf die Elternbeiträge der anderen Familien umzulegen, wäre nur bei einem vernünftigen Vorschlag zur Gegenfinanzierung diskutabel. Da es hier offensichtlich auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, wer die Kosten dieser Heraufsetzung der Beitragsbefreiung zu tragen hat, würden wir dies gerne erst sicher abgeklärt wissen, bevor wir die gängige Praxis abändern und den Haushaltsausgleich gefährden. Die UWG, die diesen Schritt zu einer Bedingung macht, um der Beitragssatzung zuzustimmen, hat bisher nicht erklärt, wo sie die zusätzlichen Mittel herbekommen möchte.
Das von uns im Wahlprogramm 2014 bereits festgelegte Ziel, die Beitragsfreiheit im Bereich der Kitas auszubauen, verfolgen wir weiter und können es zukünftig, wenn wir nicht mehr in der Haushaltsicherung gebunden sind, auch stärker angehen können. Unsere Erwartungshaltung bezüglich einer umfassenden Überarbeitung der Elternbeitragssatzung werden durch die im Beschlussvorschlag ergänzenden Prüfungen zwar nicht vollumfänglich, aber ausreichend abgebildet.
Die Elterninformationsveranstaltung hat zudem nochmals deutlich gemacht, die Eltern ärgern sich weniger über die Höhe der Beiträge, sondern an den fehlenden Kita-Plätze oder Problemen bei der Verlässlichkeit der Betreuung. Vorrangige Aufgabe der Politik ist es nun genau hieran zu arbeiten, Plätze zu schaffen und Betreuungssicherheit herzustellen.
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