Ein Dilemma: Naturschutz versus Naturpädagogik - Grüne besuchen Breniger Wildgarten

Im Juli erhielt die Breniger Naturpädagogin Elisabeth Hillebrand-Guessant eine Auszeichnung der „UN Dekade für biologische Vielfalt“ im Sonderwettbewerb „Soziale Natur – Natur für alle“ für ihr naturpädagogisches Projekt „Draußen bei Wind und Wetter – Natur erleben“. Diese Auszeichnung nahmen Wilhelm Windhuis, Kreistagsmitglied der Grünen aus Alfter und Manfred Quadt-Herte, Ratsmitglied der Grünen aus Bornheim zum Anlass, Frau Hillebrand-Guessant um eine ausführliche Überblick ihrer pädagogischen Arbeit im Wildgarten zu bitten.

06.08.19 –

Im Juli erhielt die Breniger Naturpädagogin Elisabeth Hillebrand-Guessant eine Auszeichnung der „UN Dekade für biologische Vielfalt“ im Sonderwettbewerb „Soziale Natur – Natur für alle“ für ihr naturpädagogisches Projekt „Draußen bei Wind und Wetter – Natur erleben“.

Diese Auszeichnung nahmen Wilhelm Windhuis, Kreistagsmitglied der Grünen aus Alfter und Manfred Quadt-Herte, Ratsmitglied der Grünen aus Bornheim zum Anlass, Frau Hillebrand-Guessant um eine ausführliche Überblick ihrer pädagogischen Arbeit im Wildgarten zu bitten.

Bei einer abendlichen Führung durch den Wildgarten wurden zwei Themen eingehend besprochen. Frau Hillebrand erläuterte umfassend den Hintergrund und die Ziele ihrer naturpädagogischen Arbeit mit Kindern ab 6 Jahren. Ihre Arbeit werde seit vielen Jahren von Jugendämtern und Schulen geschätzt, weil der Wildgarten die Kinder mit allen Sinnen zum Spielen in der Natur anrege und kreatives Arbeiten mit Naturmaterialien ermögliche. Auffällig sei, dass alle Kinder die wenigen Regeln im Wildgarten ohne Diskussionen akzeptieren könnten.

„Die hohe Anregungsdichte und Perspektivenvielfalt, die der Wildgarten mit diesem naturpädagogischen Projekt Kindern bietet, finde ich außerordentlich gelungen“, bemerkte Manfred Quadt-Herte.

Das zweite Thema des Abends zeigte bedauerlicherweise das Dilemma auf, in dem sich Frau Hillebrand seit 2015 befindet.

Da der Wildgarten im Naturschutzgebiet „Mühlbachtal“ liegt, leitete das Amt für Natur- und Landschaftsschutz Rhein-Sieg ein ordnungsbehördliches Verfahren wegen Verstößen gegen Verbote des Landschaftsplanes 2 „Bornheim“ gegen sie ein. Als Folge muss sie bis 2021 in mehr als 30 Schritten Pflanzen, bauliche Anlagen, Erdbewegungen entfernen, beseitigen, ausgraben, rückgängig machen und „als Ausgleich für den langjährigen erheblichen Eingriff“ eine Streuobstwiese entwickeln.

„Die Frage ist, ob der Zielkonflikt zwischen Naturschutz und einer wertvollen, in höchsten Maße unterstützenswerten pädagogischen Arbeit zulasten der Pädagogik und der Kinder gehen muss“, gab Manfred Quadt-Herte zu bedenken. Er plädiere für einen Abwägungsprozess in den BUND und LSV mit eingebunden werden müssten, um Wege und Instrumente für eine Vereinbarkeit von Naturschutz und Pädagogik im Wildgarten zu finden.

„Für mich ist unbestritten, dass dieser besondere Ort und Erfahrungsraum den Kindern erhalten bleiben sollte“, betonte Quadt-Herte.

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