Generalsanierung wackelt: Droht dem Bahnhof Roisdorf der Stillstand?

01.10.26 – von Markus Hochgartz –

Barrierefreie Modernisierung in Bornheim steht auf dem Spiel – DB und Bund müssen Planungssicherheit schaffen

Die Deutsche Bahn will die für 2028 geplante Generalsanierung der linksrheinischen Strecke zwischen Remagen und Köln offenbar nicht mehr durchführen. Die Entscheidung trifft auch Bornheim, insbesondere den Bahnhof Roisdorf.

Dabei spricht vieles dafür, am Termin festzuhalten: Die Strecke ist als Hochleistungskorridor eingestuft und zwischen Hürth-Kalscheuren und Remagen seit 2016 als überlastet klassifiziert. Direkt im Anschluss an die Sanierung müssen die Kölner Brücken in rund 18 Monaten erneuert werden, sodass im Knoten Köln bis Mitte der 2030er-Jahre kaum Spielraum für eine Verschiebung bleibt. Planungen und Ersatzkonzepte für den Nahverkehr sind weit fortgeschritten. Und angesichts der angespannten Lage rund um die gesperrte Bonner Nordbrücke brauchen auch die Kommunen verlässliche Planung.

Der Bahnhof ist seit 2020 Teil der Modernisierungsoffensive 3 von go.Rheinland, bislang nicht barrierefrei, und Bahnsteige sowie Personenunterführung sind sanierungsbedürftig. Nach der Planung der Stadt Bornheim sollte die Unterführung in der Sperrpause 2028 erneuert werden; Rampen, P+R-Platz und die Umgestaltung von Rosental und Bahnhofsvorplatz sollten darauf aufbauen. Die Stadt hat dafür erhebliche Mittel eingeplant. Die Kosten wurden bei der Planung 2022 in Millionenhöhe beziffert; aktuelle Zahlen liegen uns nicht vor.

Markus Hochgartz, Co-Fraktionsvorsitzender und verkehrspolitischer Sprecher: "Fällt die gebündelte Sperrpause weg, ist völlig offen, wann und ob die Bahn die Unterführung in Roisdorf erneuert. Dann droht das gesamte Projekt in die Warteschleife zu geraten, obwohl Stadt, Land und Verbünde die Weichen gestellt haben.“

Wir fordern von Bund und Deutscher Bahn eine verbindliche Aussage, ob und wann der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Roisdorf umgesetzt wird, sowie Transparenz gegenüber Stadt und Verbünden über die neue Bauplanung. Der Stadt Bornheim dürfen durch die Verschiebung keine Nachteile entstehen, auch nicht bei den zugesagten Fördermitteln.

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