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25.04.22 –
Bauministerin Scharrenbach (CDU) schreddert den Denkmalschutz in NRW
Hilferuf der Stiftung Denkmalschutz an den Ministerpräsidenten
Ohne Not, ohne ausreichende Beratung im Kulturausschuss des Landtags, ohne denkmalfachliche Begründung hat die Bauministerin in NRW, Ina Scharrenbach, noch vor der Landtagswahl im Mai ein neues Denkmalschutzgesetz im Landtag von CDU und FDP verabschieden lassen und damit dem Denkmalschutz in NRW schweren Schaden zugefügt.
Dabei sollte die Ministerin es doch eigentlich besser wissen, denn es ist bereits ihr dritter Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz und erneut lehnen alle kompetenten und engagierten Fachverbände, Akteure, Experten in Stiftungen und Vereinen, Wissenschaftler/-innen, die sich mit dem Denkmalschutz befassen, das neue Gesetz ab.
Kommentatoren bezeichnen dieses Gesetz als Gefälligkeitsgesetz für Kirchen, Wohnungsbaugesellschaften und Investoren, andere sprechen von einer „Verschlimmbesserung“.
Dr. Arnd Kuhn, der grüne Kandidat für den Wahlkreis 27 der kommenden Landtagswahl, kritisiert die Verabschiedung kurz vor der Landtagswahl, der auch die Landtagsabgeordneten Jörn Freynick (FDP) und Oliver Krauß (CDU) zugestimmt haben. „Das Gesetz hätte vor der Landtagswahl am 15. Mai 2022 nicht beschlossen werden dürfen“, so Arnd Kuhn und verweist auf die breite Ablehnung von Fachverbänden/Denkmalschutzinitiativen sowie Bürgerinnen und Bürgern in den zurückliegenden zwei Jahren.
Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Landschaftsverband Rheinland (LVR), Johannes Bortlisz-Dickhoff,kritisiert z. B., dass „die bei den Landschaftsverbänden angesiedelten Denkmalpflegeämter nur noch angehört werden müssen ...“. Ohne sachlichen Grund werde die wissenschaftliche, kunsthistorische und architektonische Kompetenz der Mitarbeitenden im Bereich Denkmalpflege bei den Landschaftsverbänden künftig weitgehend ignoriert.
Die 23-seitige Stellungnahme der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe vom 8. März 2022 für die Anhörung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen fällt eindeutig aus: „Die Landschaftsverbände lehnen daher den Entwurf des Gesetzes ab.“
Mit einem Hilferuf wendet sich die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ an den Ministerpräsidenten. Sie wirft der Landesregierung vor, durch unübliche Verfahren zu versuchen, eine demokratische Debatte zu umgehen und so eine angemessene Kommunikation zu dem Gesetzesentwurf zu meiden. Die Stiftung hält das intransparente Verfahren und die Einbringung des Gesetzes ohne angemessene öffentliche und parlamentarische Diskussion bei einem Thema von Verfassungsrang für unwürdig.
Das Gesetz entspreche weder nationalen noch internationalen Standards einer
modernen Denkmalpflege und enthalte eine Reihe von handwerklichen Fehlern. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz vermisst eine fundierte Kenntnis der denkmalpflegerischen Praxis.
Nach Ansicht der Stiftung solle der Denkmalschutz ganz offensichtlich dem Zeitgeist einer verwertenden Denkmalpflege geopfert werden.
Auch der 1906 in Köln gegründete „Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. (RVDL)“ wendet sich entschieden gegen die Änderung des Gesetzes. Die Novellierung entwickele keine neuen Ansätze und falle hinter globale und europäische Standards zurück bzw. berücksichtige nicht den aktuellen Stand von Denkmalpflege und -schutz in Europa.
Die „Deutsche Burgenvereinigung e. V.“ sieht für die Baudenkmale in NRW eine nie da gewesene Gefahr heraufziehen. Die Neufassung des Gesetzes stelle nicht mehr den Schutz der Denkmale in den Mittelpunkt, sondern stärke fachfremde Interessen. Der Fokus eines Denkmalgesetzes müsse eindeutig im Erhalt, nicht aber in der Nutzung
des Objektes liegen.
Die „Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V.“ kann aus dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes keine relevanten Verbesserungen für den Denkmalschutz entnehmen. Die Interessengemeinschaft konstatiert im Vergleich zur bisherigen Rechtslage eine deutliche Verschlechterung der Belange des Baudenkmalschutzes.
Dies spiegele sich bereits in §1.1 des vorgelegten Entwurfs wider, der die bisher erste Aufgabe des Denkmalschutzgesetzes „Denkmäler sind zu schützen“ aufgebe und
umformuliere.
Mehr als 50 Professorinnen/Professoren, die sich mit Fragen des kulturellen Erbes, der Denkmalpflege, der Bau- und Kunstgeschichte etc. befassen, sind erstaunt darüber, „dass im neuen Gesetz der Schutz der Denkmäler in §1 nicht mehr an erster Stelle steht. Damit werden Sinn, Zweck und Zielrichtung des Denkmalschutzes wie des Gesetzes ganz grundsätzlich verkehrt.“
Die Schwächung fachlich begründeter Entscheidungsprozesse scheine zumindest für die Baudenkmalpflege noch stärker werden zu sollen. „Ebenfalls aus fachlicher Sicht gehören denkmalexterne Belange nicht in ein Denkmalschutzgesetz.“
Das Fazit von Arnd Kuhn:
Die sogenannte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW:
Denkmalschutz-Bündnis NRW: https://denkmalschutz-erhalten.nrw/
Position des Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL): https://www.lwl.org/dlbw/ueber-uns/rechtsangelegenheiten/denkmalschutzgesetz
Rede es ehemaligen NRW-Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Johannes Remmel, Im Landtag.
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