GRÜNE wollen jetzt Bürgerwillen belegen.

Die Grüne Ratsfraktion hat die Stellungnahme der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen und sich wenig überrascht über das Ergebnis gezeigt. Die Argumente der Stadt seien unkritisch übernommen worden, bestimmte Aspekte gar nicht berücksichtigt worden. Bürgerentscheid soll jetzt den Willen der Bürger zu einem Wasserwechsel belegen.

28.09.16 –

Die Grüne Ratsfraktion hat die Stellungnahme der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen und sich wenig überrascht über das Ergebnis gezeigt. Die Argumente der Stadt seien unkritisch übernommen worden, bestimmte Aspekte gar nicht berücksichtigt worden. Bürgerentscheid soll jetzt den Willen der Bürger zu einem Wasserwechsel belegen.

„Die Stellungnahme der Bezirksregierung beinhaltet wenig neues oder aufschlussreiches und kommt daher wenig überraschend. Die Positionen der Stadt wurden unkritisch übernommen“ fasst der Fraktionsvorsitzende Dr. Arnd Kuhn den Bescheid der Bezirksregierung zusammen. „Wir werden juristisch prüfen, ob und wie wir gegen die Beanstandung rechtlich vorgehen. Denkbar sind zurzeit noch viele Szenarien. Den Kampf für weiches Wasser werden wir aber so oder so nicht aufgeben.“

„Wir bemängeln, dass das Grünflächenamt, dessen Leiter Stellvertretender Vorsitzender des WBV ist, einzig einen „unbelegten“ Wunsch der Bürger als Grund für einen Wechsel nennt. Gerade die Grünen haben auch den Umweltaspekt immer wieder betont, der aber völlig unberücksichtigt bleibt“ erläutert Ratsmitglied Markus Hochgartz die Kritik an dem Schreiben. „Ebenso erschließt sich uns aus der Stellungnahme nicht, wie die Festlegung der Härtegrade zustande gekommen ist. Wir haben in Bornheim nicht einen festen Härtegrad sondern eine Spanne zwischen 13 und 15. Warum von der Bezirksregierung nun ausgerechnet der niedrigste Härtegrad für die eigene Argumentation genommen worden ist, ist zu hinterfragen.“

Auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung stößt bei den Grünen für Unverständnis. „Die Stadt und die Bezirksregierung hätten sich darüber verständigen können mit der Veröffentlichung der Stellungnahme noch zwei Tage zu warten. So ist die einzige Chance einen Einspruch gegen die Beanstandung zu erwirken eine Sondersitzung des Rates. (Einspruchsfrist: 26.10 - Ratssitzung: 27.10.) Wir werden daher vorschlagen die angedachte Ratssitzung um zwei Tage nach vorne zu verschieben, um zumindest die Möglichkeit zu haben einen Einspruch einzulegen.“

Die Grünen wollen nun das Bürgerbegehren dazu nutzen der Bezirksregierung eine klare Botschaft zu schicken. „Das Hauptargument der Bezirksregierung ist der angeblich „unbelegte“ Wille der Bürgerinnen und Bürger zu einem Wasserwechsel. Sollte sich beim Bürgerentscheid eine deutliche Mehrheit gegen das Beibehalten der jetzigen Wasserversorgung und damit für eine qualitative Verbesserung stimmen, wäre der Wille der Bürger belegt und die Argumentation der Bezirksregierung hinfällig“ erklärt Kuhn abschließend.

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