Menü
14.03.20 –
Bornheim braucht einen Nachtragshaushalt, um seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen und das Ziel des ausgeglichenen Haushalts erreichen zu können. Dieses Ergebnis verkündete der Stadtkämmerer Herr Cugaly in der letzten Ratssitzung. Die bereit gestellten Zahlen belegen nun, dass insbesondere der Ausbau der Kita-Plätze, die Umsetzung des Brandschutzplanes, die Flüchtlingsversorgung und die Kibiz-Reform ein großes Loch im Haushalt hinterlassen.
Nachdem also in den letzten Monaten immer wieder davon gesprochen worden ist die Kommunen in NRW finanziell stärker zu unterstützen und bei der Bewältigung der Schuldenkrise zu stützen, hat sich die Landesregierung nun für das genau Gegenteil entschieden. Bei den Asylleistungen plant das Land von den für 2019/20 vom Bund bereitgestellten 570 Millionen Euro nichts an die Kommunen weiter zu leiten und durch die Kibiz-Reform kommen auf Bornheim Mehrbelastungen in Höhe von 3 Millionen Euro pro Jahr zu.
Auszug aus dem Nachtragshaushaltsplan: "Die Wahrung des Konnexitätsprinzips ist bei der Übertragung von Aufgaben seitens des Landes an die Kommunen grundsätzlich verankert. Schwerpunkte ausstehender Erstattungsleistungen sind die
Wesentliche Bestandteile der Reform des KiBiz sind u.a. ein zweites elternbeitragsfreies Jahr, die Gewährung erhöhter Kindpauschalen sowie die Reduzierung der Elternbeiträge. Die hierdurch erhöhten Finanzierungsanteile werden zwischen Land und Kommunen verteilt. Der konnexitätsrelevante Anteil des Landes bleibt hier hinter den tatsächlichen Aufwendungen zurück. Infolge der Reform wird sich die Unterdeckung des kommunalen Haushalts um ca. 3 Mio. Euro pro Jahr erhöhen.
Eine weitere wesentliche Entlastung des Haushaltes setzt eine verlässliche Flüchtlingskostenerstattung im Rahmen einer angemessenen Ausweitung der Pauschalen, Erweiterung des Personenkreises auf geduldete Flüchtlinge sowie eine rückwirkende Anpassung ab dem Jahr 2018 voraus. Entsprechende Signale seitens der Landesregierung hierzu stehen jedoch weiterhin aus.
Im Hinblick auf die v.g. Aufgabenerfüllung ist eine Kompensation der Aufwendungen auf kommunaler Ebene alleine nicht realisierbar. Eine Kostenneutralität ist durch Ausgleiche des Landes nicht gewährleistet. Vor diesem Hintergrund steht der bevorstehende Planungsprozesses 2021/2022 der Stadt Bornheim vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Sofern das Land NRW seine Konnexitätsverpflichtungen nicht erfüllt, werden die Kommunen insgesamt nicht in die Lage versetzt, strukturelle Haushaltsausgleiche herbeizuführen.
Für die Stadt Bornheim bedeutet dies konkret den Zwang, ab dem Jahr 2021 planerische Maßnahmen zum Ausgleich herbeizuführen und entstehende Unterdeckungen durch Anpassungen der Hebesätze (Grundsteuer B und Gewerbesteuer) vorzunehmen.
Die Haushaltsentwicklung steht weiterhin unter der prioritären Aufgabe, den bisherigen Konsolidierungskurs streng fortzuführen."
Zu finden ist der Nachtagshaushalt auf der Homepage der Stadt Bornheim. Einwendungen dagegen können die Bürger noch bis einschließlich 9. April einreichen.
Kategorie