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30.04.19 –
Der Landtag hat am 11.April 2019 mit den Stimmen von CDU und FDP die Abschaffung der Stichwahl von kommunalen Hauptverwaltungsbeamten schon zu den Kommunalwahlen 2020 beschlossen. Dazu erklärte Mehrdad Mostofizadeh, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:
"Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Mit der Abschaffung der Stichwahl nimmt Schwarz-Gelb den Bürgerinnen und Bürgern demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. NRW wird künftig das einzige Bundesland ohne zweiten Wahlgang bei Bürgermeister- und Landratswahlen sein. CDU und FDP haben heute die Stellung vieler Gemeindeoberhäupter schon vor deren Wahl geschwächt. Denn bislang ziehen Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte die Legitimation für ihre herausgehobene Stellung auch aus der Direktwahl mit absoluter Mehrheit.“
Die grüne Landtagsfraktion bezweifelt, dass Schwarz-Gelb mit der inhaltlich dünnen und in weiten Teilen fehl laufenden Begründung zur Abschaffung der Stichwahl dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2009 gerecht wird. Daher bereitet die grüne Landtagsfraktion eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vor und ist optimistisch, dass das von Schwarz-Gelb gegen alle Vernunft durchgedrückte Gesetz nicht lange Bestand haben wird.
Zum Hintergrund: In seinem Urteil vom 26. Mai 2009 hat der VerfGH NRW die erstmalige Abschaffung der Stichwahl zwar für verfassungsgemäß erklärt. Im vierten Leitsatz des Urteils heißt es aber wörtlich: „Der Gesetzgeber ist gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag.“ Diesem Auftrag sind CDU und FDP aus Grüner Sicht nicht ausreichend nachgekommen.
Auch Arnd Kuhn, Fraktionsvorsitzender der Bornheimer Grünen, findet in der Begründung von CDU und FDP für die erneute Abschaffung der Stichwahl sehr gute Gründe gerade zur Beibehaltung der Stichwahl. Einerseits wechselte in einem Drittel der Fälle die Führung im zweiten Wahlgang. Die Stichwahl war also offensichtlich nötig, damit der oder die von einer Mehrheit gewünschten Kandidat*in, ins Amt gewählt werden konnte. Ferner erzielten bei den vergangenen Kommunalwahlen im Jahr 2015 die siegreichen Kandidatinnen und Kandidaten in allen 43 Stichwahlen in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mehr Stimmen als im ersten Wahlgang und kamen so mit höherer Legitimation ins Amt.
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