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Antrag: Umstellung der Wasserversorgung bis Ende 2017

Um das Ergebnis des Bürgerentscheides zu würdigen, haben die Fraktionen von CDU, SPD und „Bündnis 90 / Die Grünen“ einen Kompromiss bezüglich der künftigen Wasserversorgung formuliert. Hierbei spielen auf der einen Seite der Härtegrad des Wassers und die Umweltbelastung sowie auf der anderen Seite die Gebührenhöhe für die Bürgerinnen und Bürger und das Klagerisiko eine Rolle. Unter Berücksichtigung aller Argumente aus der langjährigen Diskussion und den vorgelegten Gutachten wurde vereinbart, dass der Wasserbezug des Wahnbachtalsperrenverbands von 25% auf 40% erhöht wird und im gleichen Zuge eine Reduzierung des Wasserbezugs vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling/Hersel stattfindet. Dieser Kompromiss hat Gültigkeit bis zum 01.01.2020.

13.07.17 –

Um das Ergebnis des Bürgerentscheides zu würdigen, haben die Fraktionen von CDU, SPD und „Bündnis 90 / Die Grünen“ einen Kompromiss bezüglich der künftigen Wasserversorgung formuliert. Hierbei spielen auf der einen Seite der Härtegrad des Wassers und die Umweltbelastung sowie auf der anderen Seite die Gebührenhöhe für die Bürgerinnen und Bürger und das Klagerisiko eine Rolle. Unter Berücksichtigung aller Argumente aus der langjährigen Diskussion und den vorgelegten Gutachten wurde vereinbart, dass der Wasserbezug des Wahnbachtalsperrenverbands von 25% auf 40% erhöht wird und im gleichen Zuge eine Reduzierung des Wasserbezugs vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling/Hersel stattfindet. Dieser Kompromiss hat Gültigkeit bis zum 01.01.2020.

Beschlussvorlage:

Der Rat beschließt vor dem Hintergrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids zur zukünftigen Trinkwasserversorgung in Bornheim, die Wasserversorgung bis Ende 2017 auf einen Bezug von 60% Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling Hersel (WBV) und 40% vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) umzustellen und beauftragt die Betriebsführerin des Wasserwerks

• zur Vermeidung korrosionschemischer Probleme, die Änderung des Mischungsverhältnisses sukzessive vorzunehmen und durch das IWW begleiten zu lassen und

• die entstehenden Mehrkosten durch eine entsprechende Anhebung der Trinkwassergebühr aufzufangen.

 

Beschluss:

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