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Antrag: Umstellung der Wasserversorgung ab 01.01.2020

Die Fraktionen von CDU und „Bündnis 90 / Die Grünen“ möchten den Wasserbezug vom Wahnbachtalsperrenverband auf die maximale Bezugsmenge, die ohne Investitionen für den städtischen Haushalt umzusetzen ist, erhöhen. Der Vorteil der Erhöhung des Anteils von weichem Wasser liegt u.a. in dem erhöhten Nutzungskomfort beim Waschen, Putzen und Spülen durch weniger Kalkflecken, Trübungen und Schmutzränder begründet. Die Umstellung auf weiches Wasser dient zudem dem Umweltschutz. So trägt der verminderte Energie-, Wasch- und Reinigungsmitteleinsatz zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei.

13.07.17 –

Die Fraktionen von CDU und „Bündnis 90 / Die Grünen“ möchten den Wasserbezug vom Wahnbachtalsperrenverband auf die maximale Bezugsmenge, die ohne Investitionen für den städtischen Haushalt umzusetzen ist, erhöhen. Der Vorteil der Erhöhung des Anteils von weichem Wasser liegt u.a. in dem erhöhten Nutzungskomfort beim Waschen, Putzen und Spülen durch weniger Kalkflecken, Trübungen und Schmutzränder begründet.

Die Umstellung auf weiches Wasser dient zudem dem Umweltschutz. So trägt der verminderte Energie-, Wasch- und Reinigungsmitteleinsatz zum Schutz der natürlichen Ressourcen bei. Auch die höhere Lebensdauer der im Haushalt eingesetzten Warmwassergeräte würde einen geringeren Ressourcenverbrauch und weniger Abfall bedeuten.

Nicht außer Acht gelassen werden darf der Aspekt der Mikroverunreinigungen des Rheins, die eine neue Herausforderung des Gewässerschutzes darstellen. Im Einzugsgebiet des Rheins leben ca. 58 Millionen Menschen, wovon im Jahr 2012 96% an eine Kläranlage angeschlossen waren. In den heute üblichen mechanischbiologischen Kläranlagen werden viele Mikroverunreinigungen nicht oder nur teilweise aus dem Abwasser entfernt. Einige dieser Stoffe werden im Rohwasser von Trinkwassergewinnungsanlagen gefunden und lassen sich auch bei der Trinkwasseraufbereitung nur schwer entfernen. Darunter fallen viele synthetische Substanzen wie Arzneimittelwirkstoffe, Materialschutz oder Insektizide, aber auch Stoffe natürlichen Ursprungs wie beispielsweise Hormone. Da hierdurch für lange Zeiträume eine potentielle gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann soll der Anteil des Rheinuferfiltrates als Vorsorgemaßnahme soweit wie möglich verringert werden.

Beschlussvorlage:

Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt der Umsetzung des Beschlusses zur „Umstellung der Wasserversorgung bis Ende 2017“, den Anteil des vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) bezogenen Trinkwassers zum 1. Januar 2020 nochmals um 10%, d.h. auf 50% zu erhöhen und beauftragt die Betriebsführerin des Wasserwerks

• zur Vermeidung korrosionschemischer Probleme, die Änderung des Mischungsverhältnisses sukzessive vorzunehmen und durch das IWW begleiten zu lassen und

• die ab 1. Januar 2020 hierdurch entstehenden Mehrkosten durch eine entsprechende Anhebung der Trinkwassergebühr aufzufangen.

Beschluss:

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