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02.02.16 –
Nach den Ereignissen in Köln und Bornheim und nach der nationalen und internationalen Berichterstattung über das sogenannte „Badeverbot für Flüchtlinge“ und die damit verbundenen Reaktionen, wollen wir Grünen allen Interessierten in einer Stellungnahme unsere Sicht der Dinge mitteilen. Wir haben uns bewusst Zeit gelassen uns zum Thema zu äußern. Wir wollen, dass unser Statement als differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik gesehen wird!
Um die Ereignisse in Bornheim besser zu verstehen, müssen wir auch auf die Ereignisse in Köln an Sylvester eingehen. Diese haben auch in Bornheim Bestürzung und Verunsicherung ausgelöst. Ein Gefühl der Verwundbarkeit, auch und besonders durch die Nähe der Ereignisse, machte sich breit. Wie konnte es zu so etwas kommen? Und welche Auswirkungen hat das auf unser Zusammenleben in Bornheim?
Bornheim hat sich bisher beim Thema Flüchtlingsunterbringung und –betreuung stets dadurch ausgezeichnet hat, dass wir ein hohes ehrenamtliches Engagement haben und auch die Verwaltung mit großem Aufwand alles versucht der Situation gerecht zu werden. Es läuft dabei sicherlich nicht alles rund und es gibt einige ärgerliche Vorkommnisse, aber insgesamt muss man konstatieren, dass in Bornheim von allen Akteuren eine unglaublich tolle und engagierte Arbeit geleistet wird.
Dies wollen wir uns bewahren, doch das bedeutet, dass man vor allem auch auf die Vorfälle in Bornheim, die sexuelle Belästigung im Schwimmbad sowie der sexuelle Übergriff auf der Kartäuserstraße, reagieren musste. Diese Reaktion bestand im Kern aus drei Maßnahmen.
1. Die Informationsveranstaltung, die die Stadt in den Flüchtlingsunterkünften durchgeführt hat. Die Flüchtlinge haben häufig alleine schon auf Grund der Sprachbarriere ein weniger klares Bild von den Vorfällen und müssen darüber aufgeklärt werden. Hier hat die Verwaltung absolut richtig gehandelt.
2. Verstärkung des Sicherheitsdienstes zum besseren Schutz nach innen wie nach außen.
3. Männlichen, erwachsenen Flüchtlingen aus drei Einrichtungen wurde „bis auf weiteres“ untersagt, das Schwimmbad zu besuchen.
Die letzte Maßnahme wurde in der Öffentlichkeit kontrovers und heftig diskutiert. Aus etlichen Ecken kamen Vorwürfe, Bornheim würde rassistisch, diskriminierend reagieren und juristisch nicht einwandfreie Maßnahmen beschließen. Auch die Personen wurden zum Teil massiv attackiert.
Uns ist daher wichtig vor einer Bewertung der Maßnahme die handelnden Personen ins richtige Licht zu rücken. Sowohl Markus Schnapka als Beigeordneter der Stadt sowie der Bürgermeister Henseler haben sich in der Vergangenheit stets für Flüchtlinge eingesetzt. In persönlichen Gesprächen und auch in öffentlichen Veranstaltungen hat besonders Markus Schnapka stets klar, kritisch und transparent die Situation der Flüchtlinge in Bornheim beschrieben, hat aber nie Zweifel an seiner Überzeugung aufkommen lassen, dass diese Leute unseren Schutz, unsere Solidarität, unsere Hilfe und unsere Offenheit brauchen und verdienen. Wer ihn also als Rassisten tituliert, kennt Markus Schnapka nicht!
Dennoch ist die Entscheidung des Schwimmbadverbots aus drei Gründen kritisch zu bewerten.
1. Ein pauschales Schwimmbadverbot für männliche, erwachsene Flüchtlinge auszusprechen, ist eine Gruppenbestrafung. Damit wird ein wichtiger rechtsstaatlicher Grundsatz verletzt: Es gibt keine Sippenhaft, Täter sind immer individuell zu belangen. Die Stadt betont zwar immer, dass dieses Verbot nicht als Bestrafung gedacht war, so ist es dennoch eine Maßnahme, die auf Grund der Taten einiger weniger ausgelöst und eine bestimmte Gruppe umfasst und getroffen hat.
2. Die Frage sexueller Übergriffe im Schwimmbad hätte man auch umfassender und abgekoppelt vom Thema Flüchtlinge angehen können und hätte damit das Ziel, mehr Sicherheit für Frauen im Schwimmbad, sogar deutlich umfassender erreichen können. Gibt es einen Mechanismus, ein Sicherheitskonzept, wie man sexuelle Übergriffe ahndet? Denn nicht nur wenn es einen Flüchtling betrifft, heißt ein Nein eben NEIN! Zukünftige Taten müssen unmittelbar zu Hausverboten führen. Keine Toleranz bei sexuellen Übergriffen, egal wer der Täter ist. Dieser Ansatz wird bisher unzureichend verfolgt.
3. Die Reaktion der Flüchtlinge auf das Schwimmbadverbot war größtenteils von Verständnis geprägt. Wenn man Ehrenamtliche fragt, war dies auch zu erwarten, denn der überwiegende Teil will bei uns nur eines, eine Chance. Die allermeisten ärgern sich ebenso so sehr über derartige Taten wie die Bornheimerinnen und Bornheimer, fällt es am Ende doch auf sie alle zurück. Dies hätte man Nutzen müssen! Uns ist bewusst, dass die Verwaltung für ihre Maßnahmen nicht immer erst die Zustimmung einholen und sich dann davon abhängig machen kann, aber ein Gespräch mit den Flüchtlingen, welche Maßnahmen sie denn in der aktuellen Situation für angemessen halten und daraus dann ein Paket zu schnüren und den Flüchtlingen zu präsentieren, hätte ganz anders gewirkt, hätte vielleicht sogar schärfere Einschnitte für die Flüchtlinge bedeutet, wäre aber ein ganz anderes Signal an die Bornheimerinnen und Bornheimer gewesen. So ist das Signal der Verwaltung „Wir müssen euch vor denen schützen.“ Andersrum wäre es das Signal der Flüchtlinge gewesen „Wir wollen mit euch zusammenleben und helfen, euch vor denjenigen aus unseren Reihen zu schützen, die kriminelle Taten begehen.“ Dies hätten wir uns gewünscht.
Die Stadt hat leider auch in der Kommunikation kein glückliches Bild geboten. Das Gesamtkonzept der Aktion wurde zu Beginn nicht klar genug kommuniziert und verstärkte dadurch eine tendenziell negative Sicht auf das Handeln der Stadt. Dies wirkte zunehmend gehetzt, getrieben und die Aktion an sich sah nach Aktionismus aus. Uns ist bewusst, dass es hinterher immer leicht ist Fehler zu benennen und Vorschläge zu machen, wie es hätte besser laufen können, dennoch darf man eine solche Debatte auch nicht lassen, denn sonst vergibt man die Chance es beim nächsten Mal besser zu machen. Entsprechend hoffen wir, dass die Verwaltung die geäußerte Kritik als Anregung versteht,
1. die Schutzmaßnahmen für Frauen im Schwimmbad generell zu verbessern,
2. die Selbstverwaltung der Flüchtlinge zu thematisieren um bei ähnlichen Vorfällen darauf zurück greifen zu können und
3. eine Überprüfung des eigenen Krisenmanagements insbesondere in der Frage der Kommunikation in die Öffentlichkeit.
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