GRÜNE Fraktion stimmt Me 18 zu.

30.11.23 – von Markus Hochgartz/Berthold Rothe

Die GRÜNEN stimmten dem Bebauungsplan Merten18 (ME18) und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag im Stadtentwicklungsausschusses und im Rat zu. Mit dem Beschluss kommt Bornheim der Realisierung des Baugebiets mit über 350 Wohnungen und dem Neubau der Heinrich-Böll-Schule einen großen Schritt näher.

Vor mehr als 4 Jahren wurde die Bebauung von Me 18 beschlossen und dabei – baulich und vertraglich – eng verknüpft mit dem Neubau der Heinrich-Böll-Schule. Der Neubau der Heinrich-Böll-Schule wird dringend gebraucht, um für die Schüler*innen eine moderne Lernumgebung zu schaffen und die Platznot am alten Standort endlich zu beenden.

Me 18 ist für die weitere Entwicklung von Bornheim sehr wichtig. Das Baugebiet soll für Bornheim klimapolitisch neue Standards setzen. Es werden altersgerechte Wohnungen errichtet, für die es einen steigenden Bedarf gibt. Mit 50 Wohnungen im geförderten Wohnungsbau wird auch sozialpolitisch ein Beitrag geleistet. Zu wenig, meint die SPD und lehnte deshalb den im September verhandelten städtebaulichen Vertrag jetzt ab. Wir Grüne hätten uns sicher auch mehr öffentlich geförderte Wohnungen gewünscht. Doch es gibt keine rechtlichen Regeln diese vom Investor einzufordern.

Genau um zu vermeiden, dass der Anteil geförderter Wohnungen bei jedem Neubaugebiet neu verhandelt werden muss, haben Grüne und CDU die Entwicklung von verbindlichen Leitlinien auf den Weg gebracht. Im Februar 2023 wurden mit SPD und UWG zusammen die Grundsätze und Leitbilder für eine zukünftige städtebauliche Entwicklung im Rat beschlossen. Darin ist auch erstmals eine feste Quote von 25% für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Baugebieten festgeschrieben. So wissen Investoren künftig von Beginn an, was von ihnen verbindlich erwartet wird. Allerdings sind diese Leitlinien erst für komplett neue Baugebiete verbindlich. Für Me18 greift dieser Beschluss daher nicht mehr.

Eine Ablehnung des städtebaulichen Vertrages für Me18, der genau festlegt, was der Investor zu leisten hat, ist daher kontraproduktiv. Der Vertrag müsste mit geänderten Konditionen für das gesamte Baugebiet, also auch die Schule neu geplant und verhandelt werden. Wer dies will, nimmt erhebliche Verzögerung und damit erhebliche Mehrkosten in Kauf und das Image als unzuverlässiger Vertragspartner zu gelten. Wir wollen das nicht!

 

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