FAQs zur Windenergie in Bornheim

03.04.24 – von Markus Hochgartz

Was ist der Teil-Regionalplan Windenergie? Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der „Flächennutzungsplan“ weist allen Flächen im Stadtgebiet eine Nutzungsfunktion zu. Über ihn wird geregelt, wo was gebaut werden darf, wo nur Ackerbau erlaubt ist, welche Flächen als Natur- oder Landschaftsschutzflächen besonders geschützt sind, etc.

Der Flächennutzungsplan orientiert sich am „Regionalplan“ der Bezirksregierung. Dort werden ebenfalls Räume einer bestimmten Nutzung zugewiesen und innerhalb dieses Rahmens kann die Stadt dann feinere Unterscheidungen treffen, z.B. welche Flächen innerhalb eines Baugebiets für Kitas, Schulen o.ä. eingeplant werden.

Diese beiden Planungsebenen sind nicht unbedingt deckungsgleich, da sie nicht immer zeitgleich überarbeitet und angepasst werden. Der Regionalplan wird zwar nach Rücksprache mit den Kommunen überarbeitet, allerdings nicht unbedingt im Sinne der Kommunen, da er eben auch Ziele des Landes berücksichtigen muss, z.B. beim Flächenverbrauch. So kommt es immer wieder vor, dass Kommunen Flächen auf bestimmte Art nutzen wollen, dies aber in der Bezirksregierung auf Ablehnung stößt, da übergeordnete überregionale Ziele dem im Wege stehen z.B. überregionale Grünzüge. Es ist dann immer die höhere Verwaltungsebene verbindlich.

 

Was bedeuten die Planungen für die Rheinebene? Was für die Ville?

Die aktuelle Entscheidung der Bezirksregierung bei der Ausweisung der Windpotentialflächen nicht auf den Flächennutzungsplan der Stadt zurückzugreifen, sondern stattdessen die Fläche auf der Ville annähernd zu verdoppeln, hätte weitreichende Folgen. Die Planungen der Stadt berücksichtigten einen Abstand von 1.000 Meter und sparten Flächen aus, die für den  Artenschutz besonders relevant sind, da geschützte Vogelarten nachgewiesen worden sind. Diese genaue Betrachtung und Abwägung im Vorfeld nimmt der Regionalplan nicht vor und weist stattdessen pauschal eine bestimmte, scheinbar geeignete Fläche aus..

In der Rheinebene ändert sich hingegen nichts: Die ausgewiesene Fläche für Windenergie bleibt rechtswirksam, so dass Unternehmen dort Windräder errichten können. Erste Anträge liegen dem Kreis vor. Wie oben beschrieben gelten sowohl der Flächennutzungsplan der Stadt als auch der Regionalplan und sind auch beide rechtswirksam. Nur, weil die Fläche in der Rheinschiene im Regionalplan nicht ausgewiesen wurde, heißt es nicht, dass dort keine Windräder gebaut werden dürfen.

 

 

War die Aufstellung des Flächennutzungsplans überflüssig?

Unserer Ansicht nach nicht, denn zum Zeitpunkt, als wir das Verfahren zur Ausweisung der Windkonzentrationszonen begonnen haben, waren die Veränderungen auf Bundesebene - also das "Wind-an-Land-Gesetz" oder die Überarbeitung des "Bundesnaturschutzgesetzes" - noch nicht absehbar. Es drohte ein Wildwuchs von Windrädern im gesamten Stadtgebiet und durch das begonnene Verfahren konnten entsprechende Bauanträge mit Verweis auf das Planungsverfahren aufgeschoben werden.

Auch jetzt hat der Flächennutzungsplan noch seine Berechtigung, denn der Regionalplan ist ja noch nicht in Kraft und somit schützt der Flächennutzungsplan bis zur Verabschiedung des Regionalplans Bornheim vor einem Wildwuchs. Konkret haben wir dadurch die 1.000 Meter Abstand in Sechtem gesichert und auch auf der Ville werden bisher nur Windräder ab 1.000 Meter Abstand genehmigt. Das Verfahren war daher sinnvoll.

 

Wollten die GRÜNEN nicht so viele Windräder wie möglich?

Ja, wir stehen zu unserem Beschluss: „Die Bornheimer Grünen befürworten auf Basis der durchgeführten Potenzialflächenanalyse der Stadt Bornheim den Bau von Windrädern auf allen wirtschaftlich geeigneten und nach dem Artenschutzgutachten ökologisch vertretbaren Standorten auf dem Bornheimer Stadtgebiet. Um Wildwuchs zu verhindern, sind wir für möglichst große Windkraftkonzentrationszonen. Diese können auf dem Villerücken und in der Ebene bei Sechtem liegen.“

Dieser Beschluss beinhaltet eine relevante Einschränkung, nämlich die „Potenzialflächenanalyse“. In der Potenzialflächenanalyse hat der Stadtrat im Vorfeld relevante Kriterien festgelegt, u.a. den angestrebten Flächenanteil definiert. Darüber hinaus wollten wir nie gehen. Hinzu kommt, dass sich im Laufe des Verfahrens beim Artenschutz die Gesetzgebung verändert hat und wir plötzlich deutlich mehr Potentialflächen besaßen, als ursprünglich erwartet. Dass wir wegen des Artenschutzes nicht alle nun ausgewiesenen Flächen als geeignet ansehen, , hat die fachpolitische Sprecherin der Grünen für Artenschutz  im Umweltausschuss deutlich gemacht.

 

Was passiert nun?

Aktuell versuchen wir Grünen in enger Absprache mit der Stadt eine Veränderung des Regionalplans zu bewirken, auch wenn dies nicht einfach wird. Wir haben intensive Gespräche mit unseren Parteifreunden im Regionalrat geführt und stehen im Kontakt mit dem Landeswirtschaftsministerium und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.

Wir wollen dabei insbesondere auf die unterschiedlichen Informationsstände von Stadt und Bezirk in Bezug auf die Höhenbegrenzung aufmerksam machen: So hat die Bundeswehr der Stadt mitgeteilt, dass auch auf der Ville eine Höhenbegrenzung von 309 Meter über NN gilt und damit die Windräder maximal 150 Meter hoch sein dürfen. In der Rheinschiene wiederum hat die Stadt über eine Visualisierung bereits nachgewiesen, dass die Sichtachse zwischen den Brühler Schlössern und dem Siebengebirge auch von 250 Meter hohen Windrädern nicht beeinträchtigt wird. Diese und weitere Widersprüche versuchen wir nun zu nutzen, um Verbesserungen für Bornheim zu erreichen.

Zudem kann jede Bürger:in etwa ab Anfang Juli vier Wochen lang Einwände gegen die Planung einlegen. Sofern wir bis dahin kein Signal des Einlenkens der Bezirksregierung bekommen haben, werden wir auch das in Erwägung ziehen.

 

Es kursieren momentan einige Aussagen, die wir hier einmal klarstellen wollen:

„Die Stadt hat durch die Ausweisung von Windkraft auf der Ville diese überhaupt erst in die Diskussion eingebracht.“

Diese Aussage ignoriert das Verfahren bei der Ausweisung von Windflächenkonzentrationszonen. So hat das Bundesverwaltungsgericht 2004 entschieden, dass bei Konzentrationszonenplanungen eine gesamträumliche Betrachtung des ganzen Stadtgebiets erfolgen muss. Hätte die Stadt die Flächen auf der Ville von vornherein ausgeklammert, wäre entweder der Flächennutzungsplan durch die Bezirksregierung nicht anerkannt worden oder Investoren hätten erfolgreich gegen den Ausschluss bestimmter Flächen klagen können.

Zudem hatten sich Investoren bereits 2019 Grundstücke auf der Ville gesichert hatten, um dort Windräder zu errichten. Der Beschluss des Rates vom 11. Juli 2019 – übrigens noch unter Bürgermeister Henseler – trug dieser Erkenntnis Rechnung, denn ohne die aufschiebende Wirkung des Planungsverfahrens hätten bereits seit 2019 Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet eingereicht werden können. Es war daher wichtig, dass wir das Verfahren rechtssicher abschließen, denn die Investoren standen bereits in den Startlöchern.

 

„Man hätte sich das ganze Verfahren schenken können.“

Dieser Gedanke mag nahe liegen, ist aber trotzdem falsch: Das Bornheimer Verfahren zur Ausweisung der Windkraftkonzentrationszonen hatte seine Berechtigung in seiner Steuerungswirkung bis der Regionalplan in Kraft tritt. Ohne den jetzt verabschiedeten Flächennutzungsplan hätten wir gar keine ausgewiesenen Flächen für Windenergie in Bornheim. Das wiederum würde bedeuten, dass überall im Stadtgebiet nach entsprechenden Kriterien eine Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Windkraftanlage eingefordert werden könnte, da Windenergieanlagen zu den privilegierten Projekten im Außenbereich zählen.

Es ist vielmehr bedauerlich und unverständlich, dass sie Bezirksregierung die Vorarbeit der Kommunen nicht für die Aufstellung des Regionalplans genutzt hat, zumindest da, wo es ein so umfangreiches Verfahren wie in Bornheim gegeben hat. Dieses Verfahren war auf Transparenz und Akzeptanz ausgelegt und hat für Bornheim mit den beiden Windkraftkonzentrationszonen bei Sechtem und auf der Ville ein ausgewogenes Ergebnis erbracht, das auch eine breite Zustimmung in den Fraktionen und in der Bevölkerung gefunden hat.

 

„Der Landesentwicklungsplan der Landesregierung legt für NRW überehrgeizige Ausbaupläne für Windkraft fest, und dies geht zu Lasten von Natur-, Landschafts- und Artenschutz sowie der Naherholungs- und Freizeitflächen.“

Mit der Ausweisung von Windkraftzonen im Landesentwicklungsplan für NRW folgt NRW der Bundesgesetzgebung, insbesondere dem „Wind-an-Land-Gesetz“, welches von der aktuellen Regierung beschlossen wurde. Darin werden Flächenziele für alle Bundesländer festgelegt. Die Landesregierung reagiert damit also nur auf die Bundesgesetzgebung und ist daher nicht „überehrgeizig“.

Neben dem „Wind-an-Land-Gesetz“ wurden weitere Gesetze überarbeitet, um die Planungen zu beschleunigen, so z.B. das Bundesnaturschutzgesetz. Darin wurden bestimmte Standards bei Natur-, Landschafts und Artenschutz gesenkt, was von Artenschützern und Naturschutzverbänden auch kritisiert wurde.

In Bornheim kritisierte u.a. der LSV diese Rechtsänderung und diese Kritik ist für uns absolut berechtigt. Wir haben dazu Gespräche mit den Naturschutzverbänden geführt, um deren Sorgen zu verstehen und überlegt, wie man im weiteren Verfahren bestimmte Anregungen noch aufnehmen kann. Wenn jetzt von der FDP so getan wird, als ob sie mit all dem nichts zu tun hätten, dann ist das unglaubwürdig und nur der Versuch, sich vor der eigenen Verantwortung zu drücken. Wir stehen zu den Entscheidungen auf der Bundesebene und stellen uns der Kritik vor Ort, erklären auch gerne die Gründe. Wenn sich andere stattdessen lieber wegducken und anderen die Schuld zuschieben, zeugt das von mangelndem Verantwortungsbewusstsein und hat mit seriöser Kommunalpolitik wenig zu tun.

 

„Rat und Bürgermeister haben beschlossen, die Stellung­nahmen von mehreren hundert Bürgern, Natur- und Landschaftsschützern zu missachten.“

In dieser Aussage steckt eine falsche Vorstellung von Planungsverfahren: Eine Überarbeitung des Flächennutzungsplans endet nicht mit dem Beschluss des Rates, sondern sie muss von der Bezirksregierung genehmigt werden. Bei der Beurteilung der Einwände von Bürgern und Verbänden mussten Bürgermeister, Verwaltung und Stadtrat stets auf die Rechtssicherheit achten und eine entsprechende Abwägungen treffen. Ziel war immer, für die Windkraft eine Fläche auszuweisen, die der Formulierung im Gesetz „substanziell“ genügt. Bei der Behandlung der Einwände haben wir uns Rechtsprechung und Gesetzgebung orientiert. So wollten viele Stellungnahmen pauschal eine der beiden Flächen nicht als Windkonzentrationsfläche ausweisen, womit die Stadt Bornheim Gefahr gelaufen wäre, dass Gerichte den Flächen­nutzungs­plan für ungültig erklären, sodass überall im Stadtgebiet Windräder hätten gebaut werden können. Von einer „Missachtung“ der Einwände kann also keine Rede sein, wenn nur so ein rechtssicheres Verfahren und eine Reduktion der Windenergieflächen erreicht werden kann.

 

„Rat und Bürgermeister hätten das Landschaftsschutz­gebiet Ville vor Windkraft schützen können.“

Die große Mehrheit des Stadtrates wollte in Bornheim eine angemessen große Fläche für Windkraft zur Verfügung stellen. Was „angemessen“ ist wurde kontrovers diskutiert und hat sich im Laufe des Verfahrens durch eine veränderte Rechtsprechung nochmals verändert. Am Ende überwog die Sorge, dass der Flächennutzungsplan bei zu wenig Fläche für die Windenergie vor Gericht nicht bestehen würde. Die Folge wäre Wildwuchs der Anlagen. Da die Rheinschiene alleine nicht ausreichend Fläche bot, hätte eine Klage gegen den Flächennutzungsplan gut Erfolgsaussichten. Wer also behauptet, man hätte die Ville schützen können, muss erklären, wie das hätte funktionieren sollen. Angesichts der neuen Pläne der Bezirksregierung mit noch mehr Flächen auf der Ville erscheint dieser Vorwurf noch unsinniger.

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