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22.11.16 –
Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro. Dies begrüßt unsere Fraktion ausdrücklich. Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt.
Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.
Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass unserer Kommune Mittel in Höhe von insgesamt 3.138.176 Euro zustehen. Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden, sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).
Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchzuführen. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird. Darüber hinaus stehen für die Förderung der Digitalisierung an Ersatzschulen landesweit weitere 70 Millionen Euro zur Verfügung. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept für Bornheim erstellt, bei dem die einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.
Hier den kompletten Antrag lesen
Beschlussvorlage:
Der Rat der Stadt Bornheim beauftragt die Verwaltung, das nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) zur Inanspruchnahme der Schuldendiensthilfen erforderliche Konzept zu erstellen und ihm zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bornheim beauftragt die Verwaltung, das nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) zur Inanspruchnahme der Schuldendiensthilfen erforderliche Konzept zu erstellen und ihm zur Beschlussfassung vorzulegen.
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