Antrag: Flächen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in Neubaugebieten mit mehr als 20 Wohneinheiten 20% der Wohneinheiten für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden können.

12.01.16 –

Beschlussvorlage:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in Neubaugebieten mit mehr als 20 Wohneinheiten 20% der Wohneinheiten für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden können.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung 1. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in Neubaugebieten mit mehr als 20 Wohneinheiten 20% der Wohneinheiten für sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden können, 2. beauftragt die Verwaltung bis zur endgültigen Klärung zu prüfen, ob in jedem weiteren Bebauungsplan sozialer Wohnungsbau in der Höhe von mindestens 20% der Wohneinheiten umgesetzt werden kann, 3. beauftragt die Verwaltung auf Antrag der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion bei Vorlage des Prüfungsergebnisses dem Ausschuss die Städtebaulichen Leitlinien zwecks Überarbeitung nochmals vorzulegen.

Kategorie

#Fraktion

Nach oben